TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
ENERGY TIKTOK CASTING
Teilnahmebedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
ENERGY TIKTOK CASTING
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren „ENERGY TikTok Casting“, das von der N&C Privatradio Betriebs GmbH (nachstehend: „ENERGY ÖSTERREICH“), Radio 103,4 MHz Berlin GmbH, Leipziger Platz 16, 10117 Berlin (nachstehend: „ENERGY Berlin“), der Radio 93,3 MHz München GmbH, Liebherrstraße 5, 80538 München (nachstehend: „ENERGY München“), der Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH, Kirchstraße 29, 71634 Ludwigsburg (nachstehend: „ENERGY Region Stuttgart“), der Radio 106,9 MHz Nürnberg GmbH, Äußere Bayreuther Straße 76, 90491 Nürnberg (nachstehend: „ENERGY Nürnberg“), der Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH, Winterhuder Marktplatz 6-7, 22299 Hamburg (nachstehend: „ENERGY Hamburg“) und der Radio ENERGY NRW GmbH Im Mediapark 4a, 50670 Köln (nachstehend: „ENERGY NRW“), veranstaltet wird (ENERGY ÖSTERREICH, ENERGY Berlin, ENERGY München, ENERGY Region Stuttgart, ENERGY Nürnberg ENERGY Hamburg und ENERGY NRW werden nachfolgend zusammen „ENERGY“ genannt). Veranstalter ist jeweils die für das Programmangebot verantwortliche Gesellschaft. Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt durch die Einbeziehung des Videoportals „TikTok“ und der Kooperation von TIKTOK TECHNOLOGY LTD, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380 („Kooperationspartner“).
ENERGY führt das Auswahlverfahren ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch.
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Auswahlverfahren erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin (der besseren Lesbarkeit nachstehend: „der Teilnehmer“) ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind geschäftsfähige, natürliche Personen ab 18 Jahren, die einen aktuellen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ENERGY und von Kooperationspartner sowie der mit ENERGY bzw. verbundenen Unternehmen (§15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige.
3. Auswahlverfahren
Mit dem Auswahlverfahren ermöglicht ENERGY den Teilnehmern ihre ENERGY- Radioshowkonzepte mittels des Videoportals „TikTok“ zu präsentieren. Eine Teilnahme ist möglich, indem der Teilnehmer in der Zeit vom 25.09.2023, 00:01 Uhr bis einschließlich 10.11.2023, 12:00 Uhr (Präsentationszeitraum) über das Videoportal „TikTok“ und nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen des Videoportals „TikTok“ mit mindestens einem eigenproduzierten Video (die Anzahl der eigenproduzierten Videos ist nicht begrenzt) seine Ideen für eine ENERGY-Radioshow präsentiert und das bzw. die Videos mit dem Hashtag #ENERGYTikTokCasting verbindet („Videos“ ).
Aus allen während des Präsentationszeitraums eingereichten Videos werden insgesamt 10 Finalisten im freien Ermessen von ENERGY ausgewählt, die in der Zeit vom 10.11.2023, 20:01 Uhr bis einschließlich 24.11.2023, 12:00 Uhr (Endrunde) weitere Videos einreichen können. Während der Endrunde könne die Nutzer des Videoportals „TikTok“ nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen des Videoportals „TikTok“ ihren Sieger des Auswahlverfahrens wählen. Der Sieger des Auswahlverfahrens wird von [TikTok] ermittelt und ENERGY mitgeteilt. Der Sieger des Auswahlverfahrens wird im jeweiligen Sendegebiet am 24.11.2023 ONAIR in der Sendung „Der ENERGY Feierabend mit Julian“ im ENERGY-Programm verkündet.
4. Teilnahmeausschluss
ENERGY behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Einsetzung von Bots oder sonstigen Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie die Mitteilung falscher Angaben. Ein Gewinn verfällt in einem vorgenannten Fall, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
5. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Nutzung des Videoportals „TikTok“ erfolgt nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzbestimmungen des Videoportals „TikTok“.
6. Einräumung von Nutzungsrechten
Mit der Teilnahme am Auswahlverfahren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens vom Teilnehmer eingereichte Inhalte und/oder von ENERGY in Absprache mit Teilnehmern hergestellte Inhalte für die Durchführung des Auswahlverfahrens (inkl. Bewerbung/Promotion) von ENERGY genutzt werden können. Der Teilnehmer räumt ENERGY daher mit der Teilnahme am Auswahlverfahren das Recht ein, die Inhalte (bspw. biographisches Material, Sprachaufzeichnungen, Fotos und/oder Filmaufnahmen) örtlich und zeitlich unbeschränkt in sämtlichen bekannten und/oder unbekannten Medien und/oder technischen Verfahren zu redaktionellen und kommerziellen Zwecken sowie insgesamt inhaltlich unbeschränkt zu verwerten.
ENERGY ist berechtigt, die vorgenannten Rechte ganz oder teilweise auf mit ENERGY verbundene Unternehmen gem. §§ 15 AktG ff., betreffenden Kooperationspartner sowie auf Dritte zu übertragen. Etwaige Rechtseinräumungen gegenüber dem Kooperationspartner bleiben von der vorliegenden Rechtseinräumung gegenüber ENERGY unberührt. 7. Umsetzung der ENERGY-Radioshowideen Die Umsetzung der ENERGY-Radioshowideen vom Sieger des Auswahlverfahrens erfolgt durch die einmalige (vorab) Produktion einer Sondersendung von „Der ENERGY Feierabend mit Julian“ am 30.11.2023 unter redaktioneller Leitung von ENERGY, wobei die Umsetzung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie des Marken-Images und der Formatvorgaben von ENERGY erfolgt („Sondersendung“).
ENERGY steht das Letztentscheidungsrecht und die redaktionelle Hoheit bzgl. der Programmgestaltung und Programmsendung; dem Sieger des Auswahlverfahrens steht insoweit kein Rechtsanspruch zu. Voraussetzung für die Produktion der Sondersendung ist, dass der Sieger des Auswahlverfahrens persönlich am 30.11.2023 an der Produktion der Sondersendung am Geschäftssitz von ENERGY Berlin teilnimmt. ENERGY übernimmt die Kosten für die An- und Abreise nach bzw. von Berlin und ggf. die Übernachtungskosten nach vorheriger Absprache und im freien Ermessen von ENERGY. Sofern eine veröffentlichungsreife Sondersendung produziert wurde, wird diese am 01.12.2023 im Programm von ENERGY sowie am 03.12.2023 im Programm von ENERGY Österreich gesendet.
8.1 Haftung der Teilnehmer
Die Teilnehmer garantieren, dass eingereichte Inhalte und/oder von diesem zur Verfügung gestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und/oder rechtliche Bestimmungen verletzen und die Teilnehmer stellen ENERGY von allen diesbezüglich geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden angemessenen Kosten.
8.2 Haftung von ENERGY
ENERGY haftet nicht für die Nutzung des Videoportals „TikTok“ und auch nicht für die Ermittlung des Gewinners mittels des Videoportals „TikTok“. ENERGY haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer natürlichen Person sowie bei der schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht, also der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht, haftet ENERGY auch bei dem Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspielvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem von beiden Parteien wirtschaftlich gewollten am ehesten entspricht. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: September 2023